Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Sämtliche Dienstleistungen werden von fitundgesund.coach, einer Marke der mobilo.werther GmbH, im Folgenden nur noch fitundgesund.coach erbracht.
Die Vertragspartner entwickeln zusammen das Präventionskursangebot des
Kooperationspartners. Hierfür stehen folgende Bausteine zur Verfügung.
- Präventionskurskonzepte gemäß §20 SGB V
- Administration des Accounts bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)
- Online Präventionskurse gemäß §20 SBG V
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) werden abweichend die folgenden Bausteine angeboten:
- Online Präventionskurse gemäß §20 SBG V für das BGM
I. Bausteine Präventionskurskonzepte gemäß §20 SGB V & Administration des Accounts bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)
§1 – Vertragsgegenstand und Pflichten
- Der Kooperationspartner erhält Zugriff auf die von fitundgesund.coach entwickelten Präventionskonzepte, die nach §20 SGB V zertifiziert sind.
- Der Kooperationspartner kann auch die Administration des Accounts bei der ZPP von fitundgesund.coach durchführen lassen.
- Der Kooperationspartner stellt einen internen Ansprechpartner, der als Konzeptleiter ausgebildet wird und selbstständig die Einweisung weiterer Trainer in der Einrichtung des Kooperationspartners durchführt.
- Der Kooperationspartner administriert seinen eigenen ZPP-Account, sofern eine Administration von fitundgesund.coach nicht gewünscht ist.
- Der Kooperationspartner informiert fitundgesund.coach, bevor er weitere Trainer zertifiziert und damit die aktuellen Beitragsgrenzen überschreitet.
- Der Kooperationspartner gewährt fitundgesund.coach Zugriff auf seinen ZPP-Account, um diese Angaben zu überprüfen.
- Im Vorfeld wird der Bedarf ermittelt, sodass eine Einweisung lediglich in die vom Kooperationspartner in Anwendung zu bringenden Konzepte stattfindet. An einem Einweisungstag dürfen maximal 6 Konzeptblöcke gebucht werden. Dieser Umstand muss bei der Konzeptauswahl berücksichtigt werden. Durch die Bündelung in Konzeptblöcke, kann die tatsächliche Anzahl der Kurskonzepte auch höher ausfallen.
- Einweisungstermine werden regelmäßig angeboten und können nach Zustandekommen des Vertrags vom Kooperationspartner gebucht werden. Jeder Einweisungstag wird mit einmalig 599,00€ netto (zzgl. 0,35€/km nur bei Auswärtsschulungen am Standort des Kunden) berechnet. Zu jedem Termin darf die Anzahl der Trainer erscheinen, die im Paket gebucht wurde.
- Bei der Ersteinweisung wird ein Trainer als Multiplikator geschult, sodass im Fall von weiteren Trainern oder Fluktuation eine Einweisung nach Rücksprache selbst durchgeführt werden kann. Diese muss gegenüber fitundgesund.coach bestätigt werden. Der Vorgang wird mit einmalig 99,00€ netto pro Trainer berechnet.
§2 – Vergütung
- Für den Zugriff auf die Präventionskonzepte nach §20 SGB V fallen folgende Kosten / Standort an:
- Bis zu 3 zertifizierte Trainer: 99,00€ netto /Monat
- Bis zu 6 zertifizierte Trainer: 149,00€ netto /Monat
- Bis zu 9 zertifizierte Trainer: 199,00€ netto /Monat
- Mehr als 9 zertifizierte Trainer: 299,00€ netto /Monat
- Für die Administration des ZPP-Accounts fallen je Standort 39,00€ netto / Monat an.
- Wenn der ZPP-Account durch den Kooperationspartner administriert wird, steht fitundgesund.coach als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieses Consulting wird nach Bedarf in begonnenen 30-Minuten-Blöcken abgerechnet, wobei je Block 39,00€ netto berechnet werden.
- Der Kooperationspartner erteilt fitundgesund.coach das Mandat sämtliche Forderungsbeiträge gegen den Partner mittels SEPA-Lastschrift von seinem Konto einzuziehen.
§3 – Laufzeit, Dauer und Kündigung
- Die Kooperation beginnt mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich danach auf monatlicher Basis.
- Dieser Vertrag kann durch fitundgesund.coach oder den Kooperationspartner nach Ablauf der Mindestlaufzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Bei Missbrauch sind fitundgesund.coach und der Kooperationspartner berechtigt, diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist unmittelbar zu beenden.
II. Baustein Online-Präventionskurse nach §20 SGB V
§4 – Gegenstand der Vereinbarung
- Der Kooperationspartner vermittelt Kunden für fitundgesund.coach. Die Kunden (hier: Kunden des teilnehmenden Kooperationspartners) erhalten von fitundgesund.coach Zugang zu der Online Kursplattform fitundgesund.coach.
- Die Anlage als Kooperationspartner im Backend des Online-Videoportals ist mit einer eindeutig identifizierbaren Mandanten-ID versehen, so dass ein eindeutiges Tracking des Kunden und seiner Herkunft über den Kooperationspartner nachweisbar ist.
§5 – Vergütung
- Für den Zugriff auf die Online Präventionskurse nach §20 SGB V fallen 0,00€ netto /Monat / Standort an.
- Es besteht ein jährlicher Mindestumsatz in Höhe von 200,00€ netto/Jahr/Standort. Sollte dieser Umsatz nicht erreicht werden, so wird die Differenz zwischen Mindestumsatz und dem tatsächlich erwirtschafteten Umsatz dem Kooperationspartner in Rechnung gestellt.
- Der Kooperationspartner erteilt fitundgesund.coach das Mandat sämtliche Forderungsbeiträge gegen den Partner mittels SEPA-Lastschrift von seinem Konto einzuziehen.
§6 – Laufzeit, Dauer und Kündigung
- Die Kooperation beginnt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich danach auf monatlicher Basis.
- Dieser Vertrag kann durch fitundgesund.coach oder den Kooperationspartner nach Ablauf der Mindestlaufzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Bei Missbrauch ist fitundgesund.coach berechtigt, diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist unmittelbar zu beenden.
§7 – Vergütung (Provision)
- Der Kooperationspartner erhält für jeden über die Mandanten-ID des Kooperationspartners verkauften Kurs eine Vermittlungsprovision. Die Ausschüttung erfolgt unter der Voraussetzung, eines abgeschlossenen Verkaufs- und Bezahlprozesses und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt 50% des Kurspreises.
§8 – Gewährleistung und Haftung
- Die Verfügbarkeit der Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit gewährleistet werden. fitundgesund.coach haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Internetportals.
III. Baustein Online-Präventionskurse nach §20 SGB V BGM
§9 – Gegenstand der Vereinbarung
- Die Mitarbeiter des Kooperationspartners erhalten von fitundgesund.coach Zugang zu der Online Kursplattform fitundgesund.coach.
- Die Anlage als Kooperationspartner im Backend des Online-Videoportals ist mit einer eindeutig identifizierbaren Mandanten-ID versehen, so dass ein eindeutiges Tracking des Mitarbeiters und seiner Herkunft über den Kooperationspartner nachweisbar ist.
- Die Zugriffe auf die Kursplattform sind auf die Mitarbeiter des Kooperationspartners beschränkt und dürfen nicht an außen stehende Dritte weitergegeben werden.
- Der Kooperationspartner informiert fitundgesund.coach, wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter verändert und damit die aktuellen Beitragsgrenzen überschritten werden.
§10 – Vergütung
- Für den Zugriff auf die Online Präventionskurse nach §20 SGB V fallen folgende Kosten in Abhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl an:
- Bis zu 100 Mitarbeiter: 100,00€ netto /Monat
- Bis zu 200 Mitarbeiter: 200,00€ netto /Monat
- Bis zu 400 Mitarbeiter: 300,00€ netto /Monat
- Bis zu 600 Mitarbeiter: 400,00€ netto /Monat
- Bis zu 800 Mitarbeiter: 500,00€ netto /Monat
- Bis zu 1000 Mitarbeiter: 600,00€ netto /Monat
- Mehr als 1000 Mitarbeiter: 1000,00€ netto /Monat
- Mehr als 2000 Mitarbeiter: 1500,00€ netto /Monat
- Mehr als 3000 Mitarbeiter: 2000,00€ netto /Monat
- Mehr als 4000 Mitarbeiter: 2500,00€ netto /Monat
- Mehr als 5000 Mitarbeiter: 3000,00€ netto /Monat
- Der Kooperationspartner erteilt fitundgesund.coach das Mandat sämtliche Forderungsbeiträge gegen den Partner mittels SEPA-Lastschrift von seinem Konto einzuziehen.
§11 – Laufzeit, Dauer und Kündigung
- Die Kooperation beginnt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
- Dieser Vertrag kann durch fitundgesund.coach oder den Kooperationspartner durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende nach Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
- Bei Missbrauch ist fitundgesund.coach berechtigt, diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist unmittelbar zu beenden.
§12 – Gewährleistung und Haftung
- Die Verfügbarkeit der Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit gewährleistet werden. fitundgesund.coach haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Internetportals.
IV. Schlussbestimmungen
§13 – Gerichtsstand und geltendes Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz von fitundgesund.coach, momentan Gütersloh. Fitundgesund.coach ist ebenfalls berechtigt, das Gericht am Sitz des Kooperationspartners anzurufen.
§14 – Schlussklausel
- Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.